Faktencheck zum Infraschall. Für alle, die es genau wissen wollen: 19. Mai 202619. Mai 2026 Südabhang des Thüringer Waldes mit Fichten-Waldsterben und Laubbaum-Pioniergehölzen Zwei Professoren, die es längst nicht mehr sind, treffen Aussagen über Physikalische Prozesse, die sie nicht studiert haben. Der eine war Pharmakologe und über den zweiten will die Universität Wittenberg nichts mehr schreiben. Fest steht, dass hier eklatante Falschaussagen verbreitet werden, die die Windkraft verteufeln sollen. Wir fragen uns: Wem nutzt es? Wer will die Bürger davon abhalten, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen und ihre eigenen Verdienstquellen zu erschließen. Die Politik von Rot-Rot-Grün hat die Werkzeuge für Kommunen und Energiegenossenschaften bereitgestellt. Dagegen wird ein Klima der Angst geschürt, das uns diesen Weg verschließen soll. Wem nutzt das? Selbst sorgfältige Studien konnten bislang keinen Zusammenhang zwischen Infraschall und gesundheitlichen Symptomen bei Anwohnern von Windenergieanlagen finden. Das haben inzwischen auch mehrere Gerichte, die sich mit dem Thema Infraschall befassen mussten, festgestellt. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellt zusammenfassend fest: „Die Rechtssprechung des Senats und anderer Obergerichte geht davon aus, dass Infraschall – wie auch tieffrequenter Schall – durch Windenergieanlagen nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren führt (…) Quelle: OVG Münster (8. Senat), Urteil vom 22. November 2021 – 8A 973/15 Wer die Aussagen im Kontext nachlesen möchte, bitte auf diesen folgenden Link klicken! Dazu das Bayerische Landesamt für Umwelt und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit